Benutzungsordung der Bücherei im Bahnhof
Die Bücherei im Bahnhof Veitshöchheim ist eine öffentliche Einrichtung. Die Benutzung ist jedermann gestattet.
1. Anmeldung
Der Benutzer /die Benutzerin meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebestätigung an. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Der Benutzer / die Benutzerin bzw. sein(e) gesetzliche(r) Vertreter(in) erkennt die Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.
Der Benutzer / die Benutzerin erhält nach der Anmeldung kostenlos einen Benutzerausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust des Ausweises, Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises verlangt die Bücherei ein Entgelt (siehe Gebührenordnung).
2. Entleihen, Verlängern, Vormerken
Bücher, Zeitschriften, Tonträger, CD-ROMs und Spiele werden bis zu drei Wochen ausgeliehen. Präsenzbestände werden nicht verliehen. DVDs können für eine Woche gegen ein Entgelt entliehen werden. Verlängerungen bei DVDs sind kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung).
Die Leihfrist kann bis zu drei mal verlängert werden, wenn keine anderweitige Bestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien mitzubringen.
Die Bücherei ist berechtigt, die entliehenen Medien jederzeit zurückzufordern.
Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr (siehe Gebührenordnung) vorbestellt werden.
3. Auswärtiger Leihverkehr
Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien (Bayer. Leihverkehrsordnung) beschafft werden. Für die Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr erhebt die Bücherei ein Entgelt.
4. Behandlung der entliehenen Medien und Haftung
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Beschädigung oder Veränderung zu bewahren.
Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Benutzer den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Für Schäden, die aus dem Missbrauch des Ausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
Für Schäden an Geräten und Programmen der Benutzer durch entliehene AV-Medien oder Software wird keine Haftung übernommen
5. Überschreitung der Leihfrist
Nach dem Überschreiten der Leihfrist wird der Benutzer schriftlich erinnert. Bleiben zwei weitere Erinnerungen mit einer Fristsetzung von jeweils 10 Tagen erfolglos, erfolgt die Einziehung durch Boten oder auf dem Rechtsweg. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Benutzer.
Für verspätet abgegebene Medien ist ein Versäumnisentgelt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten.
Die Versäumnisentgelte sind unabhängig von der schriftlichen Mahnung zu entrichten.
6. Nutzung elektronischer Dienste
Die Bücherei setzt die elektronische Datenverarbeitung für die Verwaltung ausgeliehener Medien ein. Ein Ausleihvorgang kann nur durch das Erfassen und Speichern von Daten vorgenommen werden. Bei der Rückgabe werden die Ausleihdaten gelöscht.
Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Online-Dienste, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuchs sowie des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
Gesetzeswidrige, Gewalt verherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.
Die Bücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen abgerufen werden. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.
7. Hausordnung
Die Benutzer haben sich während des Aufenthalts so zu verhalten, dass der Ablauf des Büchereibetriebs nicht beeinträchtigt wird.
Das Rauchen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet, ebenso Essen und Trinken außerhalb des Lesecafés.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Während des Aufenthalts sind Mappen und Taschen abzugeben oder in die Taschenschränke einzuschließen. Für Taschen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
8. Ausschluss von der Benutzung
Die Büchereileitung ist befugt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung der Bücherei auszuschließen.
9. Gebührenordnung
Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.
Veitshöchheim, den 19. Februar 2010
Rainer Kinzkofer 1. Bürgermeister